Vertriebsrecht

Vertriebsrecht

Kartell- und Handelsrecht lassen sich kaum ändern. Perspektiven schon. Wo andere Beschränkungen und Barrieren sehen, findet Osborne Clarke innovative Chancen und Marktmöglichkeiten. Eine Fähigkeit, die unseren Mandanten vertriebliche Vorteile bringt - vom traditionellen Familienunternehmen bis zur börsennotierten Aktiengesellschaft.

Kluge Organisation fördert Ihre Expansion. Ob auf dem heimischen Markt oder grenzüberschreitend: Wer seine Möglichkeiten vertriebsrechtlich intelligent ausschöpft, kann mit höherem Absatzerfolg und schnellerer Expansion rechnen. Unsere branchenerfahrenen Anwälte analysieren und optimieren Ihre Vertriebsorganisation. Sie schützen Ihre Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechte. Sie stärken Ihre Position vor Gericht und in Schiedsverfahren. Sie beraten fachkundig und aktuell in Steuer- und Arbeitsrechtsbelangen.

Kompetenz für einen Klassiker im Absatzbereich. Gut funktionierende Handelsvertretersysteme sind unverändert wichtige Instrumente zum Geschäftserfolg - gerade für unsere internationalen Mandanten. Eine Vielzahl von Händlern, Lieferanten und internationalen Vertriebspartnern verschiedenster Branchen profitieren bereits von unserer Expertise in diesem Bereich. Sowohl für den Entwurf neuer, effektiver Verträge als auch für die Optimierung bestehender Vertragswerke. Mit Blick auf Gebietsschutzklauseln, Kündigungsfristen, Provisionsregelungen, Ausgleichsansprüche, Vereinbarkeit mit europäischem Recht und anderen potenziellen Schwachstellen.

Unsere Mandanten haben nicht immer Recht. Aber sie haben immer Rechte. Oft mehr als ihnen bewusst ist. Und für die Durchsetzung dieser Rechte machen wir uns stark. Wenn nötig, auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.