Erbrecht

Dr. Gerd Hoor LL.M. (Köln/Paris)

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Ralf Schlößer

Ralf W. Schlößer

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Rudolf Matthias Hübner

Rudolf-Matthias Hübner

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Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Immer mehr Menschen erkennen die Vorteile einer Vermögensübertragung schon zu Lebzeiten. Denn die nachfolgende Generation wird sukzessive und unter Aufsicht in die Verantwortung eingebunden. Unsere Juristen zeigen Ihnen, wie hier steuerliche Vorteile optimal genutzt werden können.

Wir sind an Ihrer Seite. Osborne Clarke stellt Ihnen gerne einen erfahrenen Berater an die Seite, der Ihre persönliche Situation erfasst und gemeinsam mit Ihnen ein erfolgversprechendes Konzept zur vorweggenommenen Erbfolge entwickelt.

Ihr Wunsch ist uns Befehl. Ein besonderes Anliegen ist uns die Erfassung und Umsetzung Ihrer individuellen Vorstellungen und Wünsche. Besonderen Wert legen wir auch auf die Absicherung der übertragenden Generation gegen unerwartete und unerwünschte Entwicklungen, wie z. B erhöhten Finanzbedarf im Alter oder Verschlechterungen der wirtschaftlichen Lage der Nachfolger.