Erbrecht

Rudolf Matthias Hübner

Rudolf-Matthias Hübner

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Ralf Schlößer

Ralf W. Schlößer

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Testament & Erbvertrag

Bei wachsenden Privatvermögen wird die richtige Gestaltung der Erbfolge immer wichtiger. Schließlich möchten Sie vermeiden, dass die Nachkommen in Streit über den Nachlass geraten oder unnötige Steuern bezahlen müssen. In der Regel sind 90% aller selbst verfassten Testamente fehlerhaft und haben genau diese Nachteile zur Folge. Wir sorgen dafür, dass Ihnen 100%ig geholfen wird.

Mehr als ein Notar. Osborne Clarke verfügt seit vielen Jahren über große Erfahrung in der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Wir haben viele vermögende Privatleute und Unternehmer anwaltlich beraten. Anders als viele Notare können wir uns der umfassenden – auch steuerlichen - Analyse des zu vererbenden Vermögens widmen, bevor wir eine individuelle, an den Bedürfnissen des Erblassers orientierte Nachfolgelösung erarbeiten.

Ein gutes Ende. Unsere Fachanwälte und Steuerexperten sorgen für alle notwendigen Anpassungen von Testamenten sowie für Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung.