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Seminar Arbeitsrecht Aktuell 2012: Neue Trends zur Flexibilisierung von Arbeitszeit, -ort und -vergütung
13. Sep 2012
Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen eines Halbtagesseminars einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht. Erfahrene Praktiker und Spezialisten aus Unternehmen, Gerichtspraxis und Beratung stellen wichtige Themen für Teilnehmer mit oder ohne juristische Vorkenntnisse kurz und auf den Punkt gebracht dar. Externe Referenten sind diesmal Frau Monika Hauger von der Oskar Frech GmbH & Co. KG, Frau Dr. Brigitta Liebscher, Richterin am Arbeitsgericht Köln, Herr Dirk Lunken von Ford Europa sowie Herr Daniel Wünsch von der Salzgitter AG.
Wann: Donnerstag, 13. September 2012, Meet for Lunch: 12.30 Uhr, Beginn: 13.15 Uhr, Ausklang mit Imbiss und Get-Together ab 19.15 Uhr
Wo: Osborne Clarke, Innere Kanalstr. 15, 50823 Köln (Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Parkplatz des Hotels Park Inn Köln-City West. Sie erhalten von Osborne Clarke ein Ausfahrticket.)
Themen:
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Betriebsratsmitbestimmung bei Mitarbeiterscreening
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Unternehmen zukunftsorientiert gestalten - Erfahrungsbericht über die Einführung flexibler Vergütungsmodelle
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Innovative Arbeitszeitmodelle
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Umbrüche in der Zeitarbeitsbranche: Mindestlohnverordnung, Gesetzesbestrebungen zur Durchsetzung von Equal Pay und mehr
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Angestellter Manager in Deutschland, Vorgesetzter in den USA - Wie lassen sich Matrixstrukturen im Konzern rechtssicher gestalten? Und wie werden Sie in der Praxis gelebt?
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Geschäftsführer jetzt wie Arbeitnehmer? Die Rechtsprechung erklärt bestimmte Regelungen auch für Geschäftsführer für anwendbar
Wer sollte teilnehmen?
Sie sind als Personalverantwortlicher tätig oder benötigen aus anderen Gründen ein solides arbeitsrechtliches Fachwissen? Sie möchten sich in kompakter Form informieren, welche Entwicklungen sich im letzten Jahr in Gesetzgebung und Rechtsprechung ergeben haben, die für Ihren Arbeitsbereich relevant sind? Dann sind Sie bei uns richtig.
Programm:
12.30 Uhr Eintreffen der Teilnehmer, gemeinsamer Mittagsimbiss
13.15 Uhr Begrüßung
13.30 Uhr - 14.15 Uhr Umbrüche in der Zeitarbeitsbranche: Mindestlohnverordnung, Gesetzesbestrebungen zur Durchsetzung von Equal Pay und mehr - Wie können Unternehmen der Zeitarbeitsbranche die Arbeitsbedingungen aktiv gestalten?
Dominik Gallini, Osborne Clarke
14.15 Uhr - 15.00 Uhr Unternehmen zukunftsorientiert gestalten - Erfahrungsbericht über die Einführung flexibler Vergütungsmodelle
Monika Hauger, Oskar Frech GmbH & Co. KG
15.00 Uhr - 15.30 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr - 16.30 Uhr Matrixstrukturen im Konzern - Herausforderung für die Global Compliance
Dirk Lunken, Ford Europa und Dr. Timo Karsten, Osborne Clarke
16.30 Uhr - 17.15 Uhr Innovative Arbeitszeitmodelle
Dr. Brigitta Liebscher, Arbeitsgericht Köln
17.15 Uhr - 17.45 Uhr Pause
17.45 Uhr - 18.30 Uhr Geschäftsführer jetzt wie Arbeitnehmer? - Neue Rechtsprechung
Mathias Kaufmann, Osborne Clarke
18.30 Uhr - 19.15 Uhr Betriebsratsmitbestimmung bei Mitarbeiterscreening
Daniel Wünsch, Salzgitter AG
19.15 Uhr Imbiss, Umtrunk und Get-Together in der Osborne Clarke Panther Lounge
Teilnahmebetrag:
EUR 75,00 pro Person inkl. Mittagessen, Getränken und Imbiss zu überweisen auf das Konto 111 90 80 bei der Deutsche Bank AG Köln (BLZ 370 700 60) unter Angabe des Betreffs „Arbeitsrechtsseminar 13. September 2012“
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich hier bis zum 10. September 2012 an.
Ihre Referenten:
Frau Monika Hauger hat nach Abschluss Ihrer juristischen Ausbildung in Tübingen zunächst als Rechtsanwältin gearbeitet. Inzwischen ist sie seit mehr als zehn Jahren in leitender Funktion im HR-Bereich tätig. Seit Oktober 2008 ist sie Bereichsleiterin Personal und Allgemeine Verwaltung bei der Oskar Frech GmbH + Co. KG. Dort hat sie ein breites Spektrum an Instrumenten zum Umgang mit der Wirtschaftskrise 2008/2009 entwickelt. Insbesondere die Modelle zur flexiblen Vergütungsgestaltung sind weiterhin aktuell und ermöglichen es Unternehmen, sich zukunftsorientiert aufzustellen.
Frau Dr. Brigitta Liebscher ist Richterin am Arbeitsgericht Köln und Mitautorin von Kommentaren zum Arbeitsgerichtsgesetz und zum Kündigungsschutzgesetz. Darüber hinaus ist sie seit vielen Jahren als Referentin im Bereich Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowohl für Personalverantwortliche und Betriebsräte als auch im Bereich der Fachanwaltsfortbildung tätig.
Herr Dirk Lunken ist Rechtsanwalt (Syndikusanwalt) und Leiter Personalprozesse und Systeme bei Ford Europa in Köln. Er ist zuständig für das bereichsübergreifende Management eines mehrjährigen, globalen HR Großprojektes in einer Vielzahl regionaler Märkte, für alle europäischen Personalsysteme sowie für die HR Shared Services des Automobilherstellers in Deutschland. Ford nutzt seit längerem Matrixstrukturen im Management, so dass Herr Lunken zu diesem aktuellen Thema fundierte Erfahrung aus der Praxis beitragen kann.
Herr Rechtsanwalt Daniel Wünsch, DESS (Paris) ist Leiter Arbeitsrecht und Betriebsrecht bei der Salzgitter AG. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Koordination der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. In diesem Rahmen hat die Salzgitter AG eine individuelle Lösung erarbeitet, um das teils rechtlich vorgegebene Mitarbeiterscreening durch Betriebsvereinbarung umzusetzen.
Unsere internen Referenten sind Anwälte aus dem arbeitsrechtlichen Team unserer Sozietät. Sie beraten langjährig zu individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen und verfügen dabei über einen breiten Erfahrungsschatz.
Herr Rechtsanwalt Dominik Gallini berät u. a. Unternehmen aus der Zeitarbeitsbranche zu den aktuellen Entwicklungen wie Mindestlohn und der verschärften Geltung des Equal Pay Grundsatzes.
Herr Rechtsanwalt Dr. Timo Karsten unterstützt Unternehmen auch beim Aufbau von komplexen Matrixstukturen in Konzernen. Er zeigt auf, welche Fallstricke es dabei aus arbeitsrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Sicht zu vermeiden gilt.
Herr Mathias Kaufmann berät Gesellschaften u. a. bei der Vertragsgestaltung mit Geschäftsführern und Vorständen und verfügt über vertiefte Fachkenntnisse sowohl zur AGB-Kontrolle von Arbeits- und Dienstverträgen als auch zum Antidiskriminierungsrecht.