Internationales Steuerrecht
Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen unterhalten oftmals rechtliche Beziehungen zum Ausland. Sei es die Ferienimmobilie in Spanien, sei es der Lieferant in Bulgarien oder die Tochtergesellschaft in den USA. Sobald eine solche Rechtsbeziehung mit dem Ausland entsteht, sind damit steuerliche Fragen verbunden. Als international tätige Kanzlei sind wir mit den damit verbundenen Fragestellung vertraut.
Aus schwer macht leicht. Nicht nur die deutsche Finanzverwaltung, auch die ausländischen Staaten kennen eine Vielzahl von Vorschriften, die das grenzüberschreitende Wirtschaften erschweren. Die Berater bei Osborne Clarke begleiten Sie durch den steuerlichen Dschungel von inländischen und ausländischen Steuervorschriften und helfen, steuerliche Fallstricke zu umgehen.
Maximieren durch minimieren. Die gemeinsame Entwicklung von praktikablen Strukturen von Auslandstätigkeiten minimiert nicht nur das Steuerrisiko, sondern ist Garant des maximalen wirtschaftlichen Erfolgs im Ausland.