Erbrecht
Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge brauchen eine gute Balance von Fachkompetenz und Fingerspitzengefühl. In einer ganzheitlichen, verantwortungsvollen Beratung beziehen wir das Steuer-, Gesellschafts- und Zivilverfahrensrecht mit ein. Das gilt besonders für Familiengesellschaften und andere inhabergeführte Unternehmen: Je größer die übertragenen Vermögenswerte, umso vielfältiger unsere Herausforderungen und Ihre Möglichkeiten.
Wir kennen den Wert eines guten Namens. Osborne Clarke genießt auf diesem Fachgebiet seit vielen Jahren hohe Anerkennung. Unsere spezialisierten Anwälte und Steuerberater sind gefragte Vortragsredner und Seminarleiter. Mit einer wohltuenden Verbindung aus Geschäfts- und gesundem Menschenverstand helfen sie unseren Mandanten, in jedem Erbschafts-Aspekt die für sie beste Entscheidung zu treffen.
Fast alle Testamente sind fehlerhaft. Genauer gesagt: mehr als 80%. Die Folge sind rechtliche und steuerliche Probleme, die leider oft zu unangenehmen Erbstreitigkeiten führen. Dazu müssen Sie es nicht kommen lassen. Unsere erfahrenen Berater entwerfen individuelle Testamente und Erbverträge, die auch ausländisches Vermögen sinnvoll einbeziehen. Sie gestalten praktikable Erbschaftsregelungen, die allen etwaigen Ansprüchen Rechnung tragen und unnötige Steuerbelastungen für Sie vermeiden.
Manchmal ist ein Ende der Beginn von etwas Großem. Es gibt viele (auch wirtschaftlich und steuerlich) vernünftige Argumente für die Gründung einer Stiftung. Etwa bei sehr großem Vermögen oder wenn nahe Verwandte fehlen. Stiftungsgründer bestimmen über Ziele und Nutznießer ihrer Organisation. Wir haben zahlreiche Stiftungen im In- und Ausland konzipiert, gegründet und eingerichtet. Nutzen Sie unsere Expertise.