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Jan Hellenbrand, Rechtsanwalt, Köln
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Jan Hellenbrand berät seine Mandanten in allen Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere des Markenrechts und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgebiete. Dabei unterstützt er den Mandanten sowohl bei der Erstellung von Verträgen und allgemeinen rechtlichen Prüfungen als auch bei gerichtlichen Verfahren. Er spezialisiert sich zudem im Produkthaftungsrecht.
Jan Hellenbrand hat in Köln und Manchester studiert. Nach dem Abschluss des Ersten Staatsexamens war er bereits im Rahmen einer promotionsbegleitenden Nebentätigkeit im Team Gewerblicher Rechtsschutz für Osborne Clarke tätig.
Während des Referendariats arbeitete Jan Hellenbrand für die Australian German Lawyers' Association in Sydney, im Kölner Büro von Osborne Clarke sowie in der Markenrechtsabteilung der Bayer AG.
Seit Mitte 2009 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem für Osborne Clarke tätig.
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Jan Hellenbrand hat folgende Pressemitteilungen geschrieben: