Arbeitsrecht

Anke Freckmann

Dr. Anke Freckmann

Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Betriebsrat & Mitbestimmung

Die Mitbestimmung ist in Deutschland ein Kernpunkt der sozialen Marktwirtschaft. Den sich aus dem komplexen Betriebsverfassungsgesetz ergebenden Themen müssen Sie sich ebenso stellen wie denen der paritätischen und der Drittelmitbestimmung. Wir verfügen über ausgewiesene Expertise in beiden Themenkomplexen, die Sie für Ihr Unternehmen gewinnbringend nutzen sollten.

Agieren, nicht reagieren. Verstehen Sie betriebliche Mitbestimmung nicht als lästiges Übel. Nutzen Sie vielmehr offensiv den vorhandenen gesetzlichen Rahmen für eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, um effektiv und schnell einheitliche Bedingungen in Ihrem Betrieb und Unternehmen zu schaffen. Wir stehen an Ihrer Seite, um Sie bei der Vorbereitung, Verhandlung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen zu unterstützen. Wir sagen Ihnen, welche Rechte und Pflichten die Belegschaftsvertretung hat. Und wenn nötig, zeigen wir auch dem Betriebsrat seine Grenzen auf.

Steuern und Lenken. Sie halten das Steuer in der Hand. Mit unserer Erfahrung gewinnen Sie den Überblick über die mitbestimmungsrechtliche Situation in Ihrem Unternehmen. Anhand unserer Analyse zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten zur konstruktiven Beantwortung aller Mitbestimmungsfragen auf betrieblicher und unternehmerischer Ebene auf.

Auf dem Weg nach Europa. Wenn ihr Unternehmen in verschiedenen Ländern aktiv ist, sollten Sie über die Gründung einer Societas Europaea (SE) mit einer einheitlichen Mitbestimmung nachdenken. Wir informieren Sie über die Vor- und Nachteile dieser Unternehmensform sowie ihre Konsequenzen der europaweiten Mitbestimmung. Wir leiten Sie bei der praktischen Umsetzung durch die Untiefen der europäischen Regularien.