Bauunternehmer & Architekten
Das private Baurecht hat sowohl für Projektentwickler als auch für Bauunternehmen und Betriebshaftpflichtversicherer eine weitreichende Bedeutung. Beim Abschluss von Projektentwicklungs- und Generalunternehmerverträgen, Verträgen mit Subunternehmern, Planern, Architekten sowie bei ARGE-Verträgen spielt die Kenntnis des Werkvertragsrechts des BGB, der VOB sowie der HOAI eine große Rolle. Auch die Versicherbarkeit der beim Bau und bei der Projektentwicklung entstehenden Risiken ist ein komplexes Thema. Wir beraten Projektentwickler, Bauunternehmer sowie Architekten bei der Projektorganisation, dem Vertragsmanagement, beim Qualitätsmanagement sowie beim Genehmigungs- und Terminsmanagement.
Ist das Kind in den Brunnen gefallen, führen wir die Gerichtsprozesse, betreuen die Schiedsverfahren und begleiten Sie im Mediationsverfahren.